Empfehlung für eine verzinste Rückerstattung der von der Privatklinik erhobenen Zusatzgebühr
Die Ombudsstelle KDK hat beschlossen, die Rückerstattung der Gebühr von 34.638 Lira, die von einer Person erhoben wurde, die sich in einem Privatkrankenhaus unter Verstoß gegen die Bestimmungen des Health Practice Communiqué einen Bandscheibenvorfall hatte, zusammen mit den gesetzlichen Zinsen zurückzuerstatten.