Besondere Befreiung von der Verbrauchssteuer für behinderte Menschen, die nicht fahren können
Die Befreiung von der Sonderverbrauchssteuer gilt für Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich des Sonderverbrauchssteuergesetzes fallen, für orthopädisch behinderte Personen mit einem Invaliditätsgrad von 40 Prozent und mehr sowie für behinderte Personen, bei denen festgestellt wird, dass sie aufgrund ihrer orthopädischen Behinderung keinen Führerschein erhalten können.
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