Neue Verordnung zur Befreiung von der Sonderverbrauchssteuer wurde zum Gesetz
Die Befreiung von der Sonderverbrauchssteuer für Fahrzeuge, die in den Geltungsbereich des Sonderverbrauchssteuergesetzes fallen, wird auch orthopädisch behinderten Personen mit einem Invaliditätsgrad von 40 Prozent und mehr gewährt, sowie behinderten Personen, bei denen festgestellt wird, dass sie aufgrund ihrer orthopädischen Behinderung keinen Führerschein erhalten können ...
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