Zollbegünstigung für internationale Leistungsauszeichnungen des Ministeriums
Das Handelsministerium sendet im Rahmen der Zollverfahren für im Ausland gewonnene Auszeichnungen das Dokument, aus dem hervorgeht, dass die betreffenden Waren in einem internationalen Wettbewerb gewonnen wurden, an den Betreiber des Schnellfrachtunternehmens oder die zuständige Postverwaltung, damit dieser der Zollverwaltung vorgelegt werden kann.