Empfehlungsentscheidung des KDK für den Arbeitnehmer, der keinen Jahresurlaub als Gegenleistung für Überstunden erhält
Die Ombudsstelle KDK hielt es für unfair, den Antrag des Arbeitnehmers abzulehnen, der die ihm zustehenden 165 Tage Jahresurlaub im Rahmen seiner Überstunden nutzen wollte, und empfahl dem Gesundheitsministerium, dem Antrag nachzukommen.