Die Ära der „willkürlichen Gebühren“ im Baumanagement geht zu Ende
Die Befugnisse der Bauleitung, die Beiträge allein festzulegen, sind eingeschränkt und die Entscheidung über eine Erhöhung bleibt dem Wohnungseigentümervorstand überlassen. Für Geschäftsprojekte ist zwar die Zustimmung der Generalversammlung erforderlich, es wird jedoch sichergestellt, dass vorübergehende Erhöhungen den Neubewertungssatz nicht überschreiten.