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Die Ära der „willkürlichen Gebühren“ im Baumanagement geht zu Ende

Die Befugnisse der Bauleitung, die Beiträge allein festzulegen, sind eingeschränkt und die Entscheidung über eine Erhöhung bleibt dem Wohnungseigentümervorstand überlassen. Für Geschäftsprojekte ist zwar die Zustimmung der Generalversammlung erforderlich, es wird jedoch sichergestellt, dass vorübergehende Erhöhungen den Neubewertungssatz nicht überschreiten.

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Die Ära der „willkürlichen Gebühren“ im Baumanagement geht zu Ende
Quelle: TRT Haber
Site yöneticilerinin tek başına aidat belirleme yetkisi kısıtlanarak artış kararı kat malikleri kuruluna bırakılıyor. İşletme projelerine genel kurul onayı şartı getirilirken, geçici artışların yeniden değerleme oranını aşmaması sağlanacak.

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TRT Haber

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