Der Umfang einiger Steuerbefreiungen und -anreize wurde erweitert
Während der Umfang einiger Steuerbefreiungen und -anreize ausgeweitet wurde, wurde das Recht auf Verdienstabzug bei Dienstleistungsexporten auf 100 Prozent erhöht und es wurden erhebliche Änderungen an den Befreiungsbedingungen für Einkünfte ausländischer Tochtergesellschaften vorgenommen.