Ermordung von Agnès Lassalle im Jahr 2023: Die Studentin wurde vom Jugendgericht zu fünfzehn Jahren Haft verurteilt
Die Beeinträchtigung des Urteilsvermögens des Angeklagten dürfte zu einer Verkürzung seiner Strafe führen. Das Gericht hielt diese Strafe von fünfzehn Jahren Haft jedoch insbesondere im Hinblick auf die „unbestreitbare Schwere“ der gegen einen Lehrer begangenen Tat für angemessen