Ende der Winterreifenanwendung: Letzter Tag ist der 15. April
Die Winterreifenpflicht, die für Nutzfahrzeuge, die Fracht und Passagiere im Überlandverkehr befördern, obligatorisch ist und als unabdingbar für eine reibungslose Fahrt mit der Sicherheit von Leben und Eigentum in Privatfahrzeugen gilt, endet am 15. April.